Verantwortlich: Danny Grühn

Prüfservice-Harz GmbH

Wegestr. 4
38855 Wernigerode

Telefon: +49 3943 94 59 97-1
E-Mail: pruefservice.harz.gmbh@gmail.com

Steuer Nr.: 117/116/49478
Umsatzsteuer ID: DE341946172
Finanzamt: Quedlinburg
HRB: 29771
Geschäftsführung: D. Grühn

Gerichtsstand: Amtsgericht Stendal

 

  1. Allgemeines
    Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen auch für zukünftige, es sei denn, wir haben anderes mit Ihnen schriftlich vereinbart. Angebote sind stets freibleibend. Der Auftrag gilt als angenommen, wenn er durch uns schriftlich bestätigt wird. Unserer schriftlichen Bestätigung bedürfen auch Ergänzungen. Änderungen oder mündliche Vereinbarungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen Ihrerseits werden für uns nicht verpflichtend, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.
     
  2. Angebotsunterlagen
    Die in unseren Drucksachen und Angeboten enthaltenen Pläne, Maß- und Gewichtsangaben sind nur annähernd maßgebend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Maß- und Konstruktionsänderungen bleiben jederzeit vorbehalten.
     
  3. Lieferfristen
    Lieferfristen sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie von uns als solche ausdrücklich bezeichnet sind. Auch eine solche Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, soweit wir sie nicht zu vertreten haben, es sei denn, solche Hindernisse haben nachweislich für Sie auf die Lieferung des Liefergegenstandes erheblichen Einfluss.
     
  4. Versand- und Gefahrübergang
    Sofern nichts anderes vereinbar, verstehen sich unsere Lieferungen ab Werk, Verpackung, Gebühren, Versicherung etc. sind nicht inbegriffen. Wird der Versand auf Ihren Wunsch oder aus Ihrem Verschulden verzögert, so lagert die Ware auf Ihre Kosten und Gefahr. In diesem Falle steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Im übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Lagers auf den Empfänger über.
     
  5. Preise und Zahlung
    Die angebotenen oder bestätigten Preise verstehen sich nur für Lieferungen und/oder Leistungen, die ausdrücklich in Auftrag gegeben  sind. Sie verstehen sich stets zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Zahlung hat, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, binnen 14 Tagen ohne Abzug nach Rechnungsdatum zu erfolgen, dass uns der für den Rechnungsausgleich vereinbarte Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht. Zahlungen für die Montage, Inbetriebnahme und Instandsetzungsarbeiten sind sofort fällig.

    Die Aufrechnung mit etwaigen, von uns bestrittenen Gegenansprüchen ist nicht statthaft. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes begründet, dürfen Zahlungen nur in einem Umfang zurück behalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
     
  6. Zusätzliche Leistungen
    Wir verpflichten uns, die von uns gelieferten Gegenstände gegen Zahlung eines zu vereinbarenden Entgelts zu montieren und in Betrieb zu nehmen, sofern dies, auch von Dritte, uns gegenüber schriftlich verlangt wird. Das Entgelt unserer Leistung ist kalkuliert auf der Grundlage, dass
    ·          die bauseitigen Montagearbeiten vollständig und fachgerecht erbracht sind.
    ·          die Leistung sofort und ohne Unterbrechung zu üblichen Betriebszeiten erbracht werden kann.
    ·          kein Ersatzteil benötigt wird.

    Die Erbringung nicht berücksichtigter Leistungen ist gesondert zu vergüten, sofern die Leistung für die Erfüllung des Auftrages notwendig oder zweckdienlich war. Von solchen Leistungen ist unverzüglich Kenntnis zu geben, falls vor Ausführung die Einholung eines Zusatzauftrages nicht möglich war.
     
  7. Eigentumsvorbehalt
    Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises vor.

    Bei Lieferungen, die Ihnen gegenüber im Rahmen Ihrer gewerblichen Tätigkeit erbracht werden, behalten wir uns das Eigentum vor, bis sämtliche Forderungen gegen Sie aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von uns in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
     
  8. Mängelrüge und Gewährleistung

    Für Mängel haften wir nur wie folgt:
    Die erhaltene Ware ist unverzüglich nach Eintreffen auf ihre Vertragsgemäßheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Woche durch schriftliche Anzeige zu rügen.

    Für Glasbruch leisten wir keine Gewähr.
    Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung, und zwar am Ort ihrer gewerblichen Tätigkeit.

    Haben wir die Leistung am anderen Ort zu erbringen, sind uns die Mehrkosten zu ersetzen. Bei Ersatzlieferung ist uns das mangelhafte Teil zu übergeben.

    Zur Mängelbeseitigung ist uns eine ausreichende Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Erst wenn wir eine uns gesetzte angemessene Nachfrist haben verstreichen lassen, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern, oder wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung unmöglich ist oder von uns verweigert wird, stehen Ihnen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
    Eine Gewährleistungsverpflichtung unsererseits entfällt, wenn Montage-, Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt werden, Änderungen am Liefergegenstand vorgenommen oder Teile ausgewechselt werden, die nicht unserer Originalspezifikation entsprechen.

    Die Gewährleistungsdauer beträgt 6 Monate.
    Die Gewährleistungsdauer verlängert sich auf 12 Monate gerechnet ab Inbetriebnahmedatum des Liefergegenstandes, sofern Sie uns die Montage und Inbetriebnahme des Liefergegenstandes schriftlich angezeigt haben.
     
  9. Allgemeine Haftungsbegrenzung
    Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den im vorstehenden Abschnitt getroffenen Vereinbarungen. Zum Schadenersatz sind wir nur dann verpflichtet, wenn uns oder unsere Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Eventuelle Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von 6 Monaten nach Gefahrübergang bzw. Abnahme.
     
  10. Erfüllungsort, Gerichtsstand
    Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist soweit unser Vertragspartner Kaufmann ist, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz Amtsgericht Stendal.